Tag-Archiv für 'Friedrich Engels [Über die politische Aktion der Arbeiterklasse]'

Zum Verhältnis von RechtsWISSENSCHAFT und RechtsPOLITIK

- aus Anlaß eines blog-Eintrages beim Beck-Verlag zum Thema „Mindestlohn“ -

Beim Blog des Beck-Verlages gab es am Dienstag einen Vorab-Bericht von Prof. Dr. Christian Rolfs (Universität Köln) über die arbeits- und sozialrechtliche Abteilung des nächstjährigen JuristInnentages. Prof. Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn wird dort eines der üblichen „Gutachten“ vorlegen und zwar zum Thema „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?“.
Rolfs erwartet nun, daß Waltermann als eine der zu treffenden Regelungen einen Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde empfehlen wird. Diese Position habe Waltermann bereits in einem Vortrag bei der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) des Deutschen Arbeitsgerichtsverband vorgeschlagen: „Ein allgemeiner Mindestlohn erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive auf die Dauer sinnvoll. Er müsste so hoch sein, dass er Wirkung hat, und er dürfte nicht so hoch sein, dass er sich in die auf Privatautonomie und Tarifautonomie gegründete Arbeitsrechtsordnung nicht einfügt. Ein bei rund 7,50 Euro angesiedelter allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als Antwort auf das entstandene Funktionsdefizit des Tarifvertrages könnte richtig zur Sicherung der Untergrenze sein“, so zitiert Rolfs die Beilage 3/2009 (S. 110, 119) zur Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht, die im Hause Beck erscheint. Rolfs vermutet: „Man darf davon ausgehen, dass er [Waltermann] diese These auch in seinem Gutachten zum DJT vertreten wird.“

User aloa5 machte beim Beck-blog folgenden Einwurf:

„Ich frage mich ernsthaft was ein allgemeiner Mindestlohn – gar in einer fixen Größenordnung – mit Rechtswissenschaft zu tun hat. Es wäre interessant die Herleitung dessen zu lesen. Ich schätze Mal: gar nichts. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung.“

Autor Rolfs antwortete darauf:

„Doch, das hat sehr viel mit Rechtswissenschaft zu tun. Zum Beispiel mit Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 BGB) und der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG). Natürlich sind 7,50 Euro eine ‚gegriffene Größe‘. Aber die (in der zitierten Beilage zu Heft 21/2009 der NZA dokumentierten) Argumente von Herrn Waltermann erfüllen unzweifelhaft wissenschaftliche Ansprüche. Außerdem ist es ja Aufgabe des Deutschen Juristentages, rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln. Und die müssen naturgemäß über reine Rechtsdogmatik hinausgehen.“

Dies scheint mir den Einwurf von aloa5 eher zu bestätigen als zu widerlegen, denn in dem Zitat wird einiges in einen Topf geworfen, das besser differenziert würde:

1. Rolfs spricht von der „Aufgabe des Deutschen Juristentages, rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln“, während Waltermann in seinem NZA-Beitrag aus „rechtswissenschaftlicher Perspektive“ spricht (meine Hv.).
Ein rechtspolitischer Vorschlag ist aber keine rechtswissenschaftliche Erkenntnis. Wo das Machen von Vorschlägen beginnnt, endet das wissenschaftliche Erkennen. (Unbenommen ist, daß gewisse wissenschaftliche Arbeitstechniken [auf Gegenargumente eingehen, korrekt Zitieren usw.] auch für das Begründen politischer Vorschläge nützlich ist, und zumindest in diesem – begrenzten – Sinne wird Waltermanns Text, der nicht verlinkt ist [und von mir nicht gelesen wurde] sicherlich „wissenschaftlichen Ansprüchen“ genügen. Dies beseitigt aber nicht den Unterschied zwischen Erkennen und Vorschlagen.)

2. Ist es dem JuristInnentag auch unbenommenen, (rechts)politische Vorschläge zu unterbreiten, so ist er doch nicht stärker dazu qualifiziert, politische Vorschläge zu unterbreiten, als bspw. eine Versammlung von Müllmännern oder Putzfrauen oder FußballspielerInnen. Die Verknüpfung von „rechts-“ und „-politisch“ ist keine Rechtfertigung dafür, das Unterbreiten von politischen Vorschlägen – und seien es vom jeweiligen Standpunkt aus noch so richtige Vorschläge – als Artikulation wissenschaftlicher Wahrheiten auszugeben.
Die besondere Kompetenz von JuristInnen besteht nicht darin, zu beurteilen, ob die Forderung nach 7,50 Euro Mindestlohn richtig oder falsch ist, sondern allenfalls darin, die Frage zu beantworten, mit welchen juristischen Instrumenten und Formen sich eine derartige Forderung am besten (am effektivsten) realisieren läßt. (Diese Frage läßt sich nun – anders als die Frage nach der Richtigkeit der Forderung – objektiv beantworten – und zwar ganz unabhängig davon, ob jene politische Forderung für richtig oder falsch gehalten wird.) Und nur in diesem Sinne – i.S.d. der Bezugnahme auf spezifisch juristische Politikinstrumente – hat die Bildung des Kompositums „rechtspolitisch“ Berechtigung.

3. Auch für Rolfs – und nicht nur für Waltermann, der eine „rechtswissenschaftliche Perspektive“ in Anspruch nimmt – scheint das „rechtspolitische Vorschläge“ Machen nur eine Rückzugslinie oder – wie die JuristInnen sagen – ein „Hilfsargument“ zu sein. Das Hauptargument dürfte darin bestehen, daß ein Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde wegen Art. 20 I GG (’sozialer Staat‘)1, Art. 1 III GG2 und § 138 BGB (Nichtigkeit sittenwidriger Verträge)3 rechtlich geboten sei (s. Rolfs‘ Normaufzählung in obigem Zitat).

Auch hier sind Differenzierung notwendig:

a) Soll ein Mindestlohn von 7,50 Euro/Std. verfassungsrechtlich bereits geboten sein und nur noch der deklaratorischen Anerkennung durch den einfachen Gesetzgeber bedürfen? Oder soll sich ein Mindestlohn auch einfachgesetzlich bereits aus § 138 BGB ergeben, sodaß weitere gesetzliche Regelungen bestenfalls Klarstellungsfunktion hätten? Oder geht es nur um die Banalität, daß ein Mindestlohn – zwar nicht bereits rechtliches Gebot ist, aber –, würde er vom Gesetzgeber beschlossen, auch nicht verfassungswidrig wäre? (Ob es für die Begründung dieser Banalität eines Rekurses auf Art. 1 und 20 GG sowie § 138 BGB bedarf, ist allerdings eine ganz andere Frage.)

b) Wie soll sich aus dem Wort „sozial“ in Art. 20 GG und aus der angeblichen „Schutzgebotsfunktion der Grundrechte“ aus Art. 1 GG der Betrag von 7,50 Euro/Stunde ergeben? Warum nicht 10 Euro? Oder 7,47 Euro? Rolfs gibt selbst eine deutliche Antwort: „Natürlich sind 7,50 Euro eine ‚gegriffene Größe‘.“
Das, was sich aus den beiden Normen allenfalls begründen lassen dürfte, ist überhaupt ein Mindestlohn – bei voller politischer Freiheit des Gesetzgebers, dessen Höhe in dieser oder jener Höhe festzulegen, womit ein verfassungsrechtliches Mindestlohngebot unmittelbar kaum mehr als Asche Wert ist.

c) Wie soll aus der Nichtigkeit sittenwidriger Verträgen (+ Schadenersatz für in der Vergangenheit dadurch erlittene Schäden) ein Anspruch auf Mindestlohn in Zukunft folgen?4

4. Mittelbar dürfte allerdings die Anerkennung jener politischen Freiheit des Gesetzgebers – und damit der Verweis auf den politischen Kampf – für eine sozialstaatliche Zügelung des Kapitalismus oder gar eine Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise mehr Wert sein, als ein von Verfassungs wegen bzw. von rechtswissenschaftlichen Voluntarismus wegen geschenkweise ausgeschütteter Mindestlohn von 7,50 Euro/Std.
In der Internationale heißt es insoweit sehr richtig:
Es rettet uns kein höh‘res Wesen,
kein Gott, kein Kaiser noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!“
Das gilt nicht nur angesichts Gott, Kaiser und Tribun, sondern auch angesichts einer überschwenglichen ‚Sozialstaats-Religion‘, die die begrenzte Reichweite der Charakterisierung der Bundesrepublick als „soziale[n] Staat“ verkennt.

5. Michel Foucault schrieb 1976:

„Man hörte ihn [den auf Seiten der sog. Linken stehenden Intellektuellen] als Repräsentanten des Universellen, oder er beanspruchte, als solcher Gehör zu bekommen. Intellektueller sein hieß ein wenig das Gewissen aller zu sein. […]. Es ist eine neue Art der Verbindung von Theorie und Praxis entstanden. Die Intellektuellen haben sich angewöhnt, ihre Arbeit nicht mehr im Universellen, im Exemplarischen, im ‚Wahren-und-Gerechten-für-alle’ anzusiedeln, sondern in bestimmten [déterminés] Bereichen, an genauen [précis] Punkte, […]. Damit haben sie mit Sicherheit ein viel konkreteres, unmittelbareres Bewußtsein von den Kämpfen gewonnen. […]. Und diesen Typ würde ich im Gegensatz zum ‚universalen’ Intellektuellen den ‚spezifischen’ Intellektuellen nennen. […]. Es ist zu vermuten, daß der ‚universale’ Intellektuelle, so wie es ihn im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gab, von einer recht eigentümlichen historischen Gestalt abstammt, nämlich dem Mann der Gerechtigkeit, […], von dem der der Macht, dem Despotismus, den Mißbräuchen und der Arroganz des Reichtums die Universalität der Gerechtigkeit […] entgegenstellte. Der universale Intellektuelle stammt von dem Rechtskundigen als Würdenträger [juriste-notable] ab und findet seinen vollkommensten Ausdruck im Schriftsteller, dem Träger von Bedeutungen und Werten, in denen sich alle wiedererkennen können. Der spezifische Intellektuelle stammt von einer anderen Figur ab, nicht mehr dem Rechtskundigen als Würdenträger [juriste-notable], sondern dem Wissenschaftler als Experten [savant-expert].“ (1976a, 154, 156 – eigene Übersetzung)

Diese Entwicklung ist bei den deutschen RechtswissenschaftlerInnen – egal, ob politisch auf Seiten der Linken oder der Rechten stehend – nahezu gar nicht angekommen. Es reicht den allermeisten von ihnen nicht, als JuristInnen die geltenden Gesetze, einschließlich der Verfassung, zu erkennen, und als BürgerInnen politische Vorschläge zu unterbreiten, sondern sie beanspruchen für ihre politischen Vorschläge nicht weniger, als daß diese ‚das Recht‘ / ‚die Gerechtigkeit‘ seien (und viele PolitikerInnen – ebenfalls auf Seiten der Rechten und der Linken – übertreffen die JuristInnen in dieser JuristInnen-Ideologie noch). Rolfs Verwischung des Unterschiedes zwischen der Interpretation juristischer Normen und dem Unterbreiten und Begründen politischer Vorschläge zeigt dies wieder einmal. -

Angemerkt sei noch, daß mir die Mindestlohn-Forderung politisch durchaus richtig zu sein scheint (ich hatte dies kürzlich im Kontrast zur Existenzgeldforderung begründet). Weder richtig noch zutreffend erscheint mir dagegen, eine erst noch durchzusetzende Forderung mit dem geltenden Recht zu verwechseln.

Literaturhinweise: (mehr…)

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Kann es eine Gleichheit verschiedener Geschlechter geben?

[Dieser Text wurde ursprünglich am 13.10.2009 – zusammen mit Ausührungen zu anderen Themen – als Kommentar beim Mädchenblog veröffentlicht und für die hiesige Wiederveröffentlichung leicht überarbeitet.
Für Repliken und meine Erwiderungen darauf siehe am Erstveröffentlichungsort.]

I. Ist der unterschiedliche Habitus von Männern und Frauen völlig okay?
II. Gleichheits-Illusion oder Überwindung der Geschlechter?
III. Der Kommunismus sind nicht 5 Milliarden Robinsonaden
IV. Feminismus = umgedrehter Sexismus?

(mehr…)

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Die Revolution ist der höchste Akt der Politik – und trotzdem ist es richtig wählen zu gehen

- Friedrich Engels über Wahlen als politische Aktion -

1.

Friedrich Engels

[Über die politische Aktion der Arbeiterklasse]

[Rededisposition für die Sitzung der Konferenz am 21. September 1871]

|412| 1) Lorenzo Prinzip[ien]frage – dies entschieden.

2) Abstent[ion] unmöglich. Journalpolitik ist auch Politik; alle abst[inenten] Blätter greifen d[ie] Reg[ierung] an. Nur fragl[ich] wie und wie weit sich in Pol[itik] mischen. Dies je nach Umst[än]d[en] und nicht vorzuschreiben.

2) Abst[ention] widersinnig; man soll abst[inieren], weil schlechte Leute gewählt werden können – also keine Kotis[ation] |Beitragskassierung|, weil d[er] Kassier durchbrennen kann. Also kein Journal haben, weil der Red[akteur] sich verk[au]f[en] kann ebensogut wie der Deput[ierte].

3) D[ie] polit[ische] Freiheit – bes[onders] Assoz[iations]-, Versamml[ungs]- und Preßfreih[eit] – unsre Agitat[ions]-Mittel; ist es gleichgültig, ob uns diese genommen oder nicht? Und sollen wir uns nicht wehren, wenn man sie angreift?

4) Abst[ention] gepredigt, weil man sonst das Besteh[en]de anerk[ennt], Das Best[ehende] besteht und se fiche pas mal |macht sich nicht wenig lustig| über uns[re] Anerkennung. Wenn wir die Mittel, die uns das Best[ehende] gibt, benutzer, um geg[en] das Best[ehende] zu protestieren, ist das Anerkennung?

|Die Punkte 2, 3 und 4 wurden von Engels als Ergänzung auf die rechte Seite seiner Rededisposition geschrieben|

3) Abst[ention] unmögl[ich]. Die Arb[eiter]partei als polit[ische] Partei existiert und will polit[isch] agieren, und ihr Abst[ention] predigen, heißt d[ie] Intern[ationale] ruinieren. Die einfache Anschauung der V[er]h[ä]ltnisse, der polit[ischen] Bedrück[un]g zu soz[ialen] Zwecken zwingt d[ie] |415| Arbeiter in d[ie] Politik; d[ie] Abst[ention]-Prediger treiben sie den B[our]g[eoi]spolitikern in d[ie] Arme. Nach der Kommune, die d[ie] polit[ische] Aktion der Arbeiter auf d[ie] Tagesordnung gesetzt, Abst[ention] unmöglich.

4) Wir wollen d[ie] Absch[affung] der Klassen. Einziges Mittel ist d[ie] polit[ische] Gewalt in d[en] Händen des Prolet[ariats] – und wir sollen keine Polit[ik] machen? Alle Abst[entioni]st[en] nennen sich revolut[ionär]. D[ie] Revolut[ion] ist der höchste Akt der Politik, und wer sie will, muß a[uch] d[ie] Mittel wollen, die die Rev[olution] vorbereiten, die Arbeiter für sie erziehen, und sorgen, daß er nicht am nächsten Tag wieder von Favre und Pyat geprellt wird. Es kommt nur d[a]r[au]f an, welche Politik – die ausschließl[ich] proletarische, nicht als Schwanz der B[our]g[eoi]s[ie].

Quelle:
Karl Marx / Friedrich Engels, Werke. Bd. 7, Dietz: Berlin/DDR, 5. Auflage: 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, 416 – 417, 412-415 via http://www.mlwerke.de/me/me17/me17_412.htm

2.

Friedrich Engels

[Über die politische Aktion der Arbeiterklasse]

[Eigene Aufzeichnung der Rede in der Sitzung der Konferenz am 21. September 1871]

|416| Die absolute Abstention in Sachen der Politik ist unmöglich; alle abstinenten Blätter machen auch Politik. Es geht nur darum, wie man sie und was für eine man macht. Im übrigen ist für uns Abstention unmöglich. Die Arbeiterpartei als politische Partei existiert schon in den meisten Ländern. Nicht wir sind es, die sie mit dem Predigen von Abstention ruinieren. Die Praxis des wirklichen Lebens, die politische Bedrückung, der die bestehenden Regierungen die Arbeiter aussetzen – sei es zu politischen, sei es zu sozialen Zwecken –, zwingt die Arbeiter in die Politik, ob sie wollen oder nicht. Ihnen Abstention von der Politik zu predigen, hieße, sie der Bourgeoispolitik in die Arme treiben. Namentlich nach der Kommune von Paris, die die politische Aktion des Proletariats auf die Tagesordnung gesetzt hat, ist politische Abstention ganz und gar unmöglich.
Wir wollen die Abschaffung der Klassen. Was ist das Mittel, um dahin zu gelangen? Die politische Herrschaft des Proletariats. Und jetzt, wo sich alle darüber einig sind, verlangt man von uns, wir sollen uns nicht in Politik mischen! Alle Abstentionisten nennen sich Revolutionäre, und sogar Revolutionäre par excellence. Die Revolution aber ist der höchste Akt der Politik, und wer sie will, muß auch das Mittel wollen – die politische Aktion, welche die Revolution vorbereitet, welche die Arbeiter für die Revolution erzieht und ohne die die Arbeiter am nächsten Tage nach dem Kampf stets von den Favres und Pyats geprellt sein werden. Aber die Politik, auf die es ankommt, muß eine proletarische Politik sein; die Arbeiterpartei darf sich nicht als Schwanz irgendwelcher Bourgeoisparteien, sondern muß sich vielmehr als unabhängige Partei konstituieren, die ihr eignes Ziel, ihre eigne Politik hat.
Die politischen Freiheiten, das Versammlungs- und Assoziationsrecht, die Preßfreiheit, das sind unsre Waffen; und wir sollten die Arme verschrän- |417| ken und Abstention üben, wenn man sie uns nehmen will? Man sagt, jede politische Aktion bedeute, das Bestehende anerkennen. Aber wenn dieses Bestehende uns die Mittel gibt, um gegen das Bestehende zu protestieren, so ist die Anwendung dieser Mittel keine Anerkennung des Bestehenden.

Quelle:
Karl Marx / Friedrich Engels, Werke. Bd. 7, Dietz: Berlin/DDR, 5. Auflage: 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, 416 – 417
via http://www.mlwerke.de/me/me17/me17_416.htm.

Anmerkung TaP:

@

„Aber die Politik, auf die es ankommt, muß eine proletarische Politik sein; die Arbeiterpartei darf sich nicht als Schwanz irgendwelcher Bourgeoisparteien, sondern muß sich vielmehr als unabhängige Partei konstituieren, die ihr eignes Ziel, ihre eigne Politik hat.“

Siehe:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/23/was-waehlen/#comment-409, @ djalminho – 24. September 2009 um 0:01 Uhr.

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